Mischschrott

Alter und neuer Stahlschrott, (weitestgehend unter 6mm Stärke). Unter Ausschluss von Fremdanhaftung wie z.B. Beton, Kunststoff oder ähnliches. Auch Fremdmetalle wie Aluminium, Kupfer usw. müssen aussortiert werden. Nach Bearbeitung durch unsere Schrottschere dürfen folgende Abmessungen nicht Überschritten werden:
Stärke < 6 mm Abmessung 1,5x0,5x0,5 m

Schwerschrott

(Industrie und Abbruchschrott)

Schwerer Stahlaltschrott, stärker als 6 mm, chargierfähig aufbereitet, Maschinenschrott, Rohre und Hohlprofile können enthalten sein. Unter Ausschluss von Fremdanhaftung wie z.B. Beton, Kunststoff oder ähnliches. Auch Fremdmetalle wie Aluminium, Kupfer usw. müssen aussortiert werden. Nach Bearbeitung durch unsere Schrottschere dürfen folgende Abmessungen nicht Überschritten werden:
Stärke 6 mm Abmessung 1,5x0,5x0,5m

E 2 - Stahlneuschrott

Schwerer Stahlneuschrott, Vollmaterial, überwiegend stärker als 3 mm, chargierfähig aufbereitet. Der Stahlschrott muss frei sein von Beschichtungen, wenn nicht anders vereinbart, und er muss frei sein von Betonstahl und leichtem Stabstahl, auch aus Neuproduktion. Folgende Abmessungen dürfen nicht Überschritten werden:
Stärke 3 mm Abmessung 1,5x0,5x0,5 m

E 8 - Stahlneuschrott

Leichter Stahlneuschrott, überwiegend unter 3 mm Stärke, chargierfähig aufbereitet. Der Stahlschrott muss frei sein von Beschichtungen, wenn nicht anders vereinbart, und muss frei sein von losen Bändern zur Vermeidung von Problemen beim Chargieren. Auch Fremdmetalle wie Aluminium, Kupfer usw. müssen aussortiert werden. Nach Bearbeitung durch unsere Schrottschere dürfen folgende Abmessungen nicht Überschritten werden:
Stärke < 3 mm Abmessung 1,5x0,5x0,5 m

Shreddervormaterial

Als Shreddervormaterial bezeichnet man das Material, das aufgrund von Fremdanhaftung dem Shredder zur Verarbeitung und Aufbereitung zugeführt wird. Hier wird mit Hilfe verschiedener Abscheider sortenrein getrennt. Typischerweise sind dies Haushaltsgroßgeräte wie Wäschetrockner, Waschmaschinen und sonstiger Haushaltsschrott.

E 5 - Stahlspäne

Die Späne müssen frei sein von jeglicher Verunreinigung, wie NE-Metalle, Zunder, Schleifstaub und stark oxydierten Spänen oder Stoffen der chemischen Industrie.